Wir feiern ab dem 24. Mai Kurzgottesdienste in der Stiftskirche Gemünden

(Gemünden) Nachdem das Verbot der Gottesdienste in kirchlichen Räumen aufgehoben ist hat sich der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Gemünden nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz und der EKHN ein Schutzkonzept gegeben, nach dem wir nun Kurzgottesdienste feiern können.

Den Himmelfahrtstag begehen wir noch getrennt gemeinsam.

Doch dann feiern wir am Sonntag (24. Mai um 10 Uhr) und

an den beiden Pfingsttagen (31. Mai und 1. Juni) jeweils um 10 Uhr einen Kurzgottesdienst in der Stiftskirche.

Dabei gelten folgende Regeln:

Zulassungsbegrenzung:

Aufgrund der Vorgaben in Rheinland-Pfalz zu den zulässigen Personenzahlen in einer Kirche in Bezug auf Abstand und Grundfläche der Kirche, stehen in der Stiftskirche 31 Plätze für Gottesdienstbesucher zur Verfügung. (Bei einer Grundfläche von 377 qm dürfen maximal 37 Personen in der Kirche sein. Davon sind nach Abzug von Pfarrer*in, Organist*in, Küster*in und drei Mitarbeitenden noch 31 Plätze für Gottesdienstbesuchende frei)

Hinweise zum Gottesdienstbesuch:

Es gilt vor und in der Kirche das Abstandsgebot. Bitte halten sie einen Mindestabstand im Stehen oder Sitzen von mindestens 1,50 Metern ein. Zur Orientierung haben wir ihnen vor der Kirche Markierungen gesetzt. In der Kirche sind nur die markierten Plätze zu nutzen.

Wir sind verpflichtet eine Anwesenheitsliste zu führen, deswegen werden sie mit Namen, Adresse und Telefon auf eine solche eingetragen. Diese wird für 21 Tage im Gemeindebüro unter Verschluss aufbewahrt und anschließend vernichtet. Sie dient dem Gesundheitsamt, im Fall einer Erkrankung von Gottesdienstbesuchenden, die möglichen Kontaktpersonen zu informieren.

Am Eingang desinfizieren Sie sich bitte ihre Hände und legen für die Dauer des Gottesdienstes einen Mundschutz an.

Sie bekommen beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten durch unsere Mitarbeitenden einen Platz zugewiesen.

Es gibt eine Sitzordnung, die es ermöglicht die Abstände einzuhalten und möglichst vielen Gottesdienstbesuchenden Platz in der Kirche zu bieten.

Durch Singen und Blasinstrumente wird nach aktueller Kenntnis das Virus weiter verbreitet.
Daher verzichten wir auf Gemeindegesang, Chöre und Posaunenchöre.
Auch die liturgischen Stücke (Amen, Halleluja, etc.) werden nicht gesungen, nur gesprochen.

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