Zur Taufe eines religionsunmündigen Kindes sollen Patinnen und Paten benannt werden. Sie versprechen, für die christliche Erziehung dieses Kindes zu sorgen. Sie begleiten seinen Weg und schließen es in ihre Fürbitte ein.
Patinnen und Paten sollen einer der christlichen Kirchen angehören. Patinnen oder Paten, die nicht der Gemeinde angehören, in der die Taufe stattfindet, werden gebeten, einen Patenschein, oder wo dies nicht üblich ist, eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in ihrer Kirche vorzulegen. Eine Patenbescheinigung erhalten Sie im Pfarrbüro Ihrer Kirchengemeinde. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne Ihren Patenschein auch per Post zu. Anruf genügt.
Wenn Eltern keine Patinnen oder Paten benennen können, bemüht sich die Gemeinde, geeignete Patinnen und Paten zu finden. Die Taufe wird jedoch nicht von der Benennung von Patinnen und Paten abhängig gemacht.
Wer keiner christlichen Kirche angehört oder wer das Patenrecht nach der kirchlichen Ordnung verloren hat, kann nicht Patin oder Pate sein.