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Die evangelische Trauung ist nach evangelischem Verständnis ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die Eheleute bekennen, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen wollen und versprechen, verantwortlich miteinander umzugehen. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung.
Die Anmeldung erfolgt über das Pfarramt. Der für Sie zuständige Pfarrer / die zuständige Pfarrerin vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Traugespräch, in dem alles weitere besprochen und geklärt wird. Es ist sicherlich sinnvoll, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und die Terminwünsche für Ihre Trauung abzusprechen.
Benötigt werden:
Das Traugespräch dient dem gemeinsamen Kennenlernen. Sie überlegen gemeinsam mit dem Pfarrer/der Pfarrerin den Ablauf des Gottesdiensts und welcher Bibelvers Ihnen für Ihren gemeinsamen Lebensweg wichtig sein könnte. Diesen Vers können Sie auch selbst aussuchen. (Unter „trauspruch.de“ finden Sie Anregungen.) Auch werden Sie über den Ablauf des Gottesdienstes informiert und einige praktische Dinge besprochen.
Grundsätzlich ist jeder Wochentag möglich.
In der Karwoche (Woche vor Ostern) und an dem Samstag vor dem Ewigkeitssonntag finden jedoch keine Trauungen statt, da dies dem besonderen Charakter dieser Kirchenjahreszeit nicht entsprechen würde.
In der Evangelischen Kirche ist eine Trauung auch nach einer Scheidung möglich.
Die Trauung ist kostenlos. Es sind keine Gebühren oder Abgaben zu zahlen. Sonderwünsche, etwa in der musikalischen Gestaltung oder besonderen Blumenschmuck, sind jedoch vom Brautpaar zu finanzieren.
Es ist allerdings ein guter alter Brauch, dass (wie in jedem Gottesdienst) am Ausgang eine Kollekte erbeten wird.
Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn entweder die Braut oder der Bräutigam Mitglied der Evangelischen Kirche ist.
In diesem Fall ist eine kirchliche Trauung nicht möglich. Vielleicht kann dies jedoch für Sie ein Anlass sein, über den Widereintritt in die Kirche nachzudenken.
Die Vorbereitung auf eine kirchliche Trauung kann eine gute Gelegenheit sein, über die gemeinsamen Glaubens- und Wertvorstellungen zu reden. So kann bei dem nicht getauften Partner der Wunsch entstehen, Teil dieser Gemeinschaft zu werden und sich taufen zu lassen – durchaus auch im Traugottesdienst.
Auch dies ist grundsätzlich möglich. Es sollte allerdings im Traugespräch geklärt werden, ob der nichtchristliche Partner bereit ist, im Rahmen eines christlichen Gottesdienstes auf dem Hintergrund des biblischen Eheverständnisses das Trauversprechen abzulegen. Die gleiche Überlegung sollte auch angestellt werden, wenn einer der Ehepartner dezidiert atheistisch eingestellt ist.
Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt. Bei der evangelischen Trauung muss der katholische Ehepartner zuvor bei seiner katholischen Wohnortgemeinde eine Genehmigung einholen (so genannte Dispens).
Grundsätzlich ist dies möglich. Wir bitten allerdings darum, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden.
Eine Kirche ist immer mit Kerzen und Blumen auf dem Altar geschmückt. Besonderer Blumenschmuck ist selbstverständlich möglich. Das Brautpaar ist hierbei für die Organisation und Finanzierung selbst zuständig.